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so geht Fahrradfreude heute!

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Fahrrad Leasing

Fahrradleasing bietet viele Vorteile, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Hier sind die wichtigsten Vorteile zusammengefasst:


Fahrrad Leasing für Arbeitnehmer:


1. Kosteneinsparung:

Durch Gehaltsumwandlung wird das Leasingrad aus dem Bruttogehalt finanziert, was die Steuer- und Sozialabgaben reduziert. Dadurch spart man im Vergleich zu einem Privatkauf.


2. Flexibilität:

Arbeitnehmer können hochwertige Fahrräder, E-Bikes oder Lastenräder nutzen, die sie sich vielleicht privat nicht leisten würden.


3. Private Nutzung:

Das Leasingrad kann in der Regel auch privat uneingeschränkt genutzt werden, zum Beispiel für Freizeit, Einkäufe oder Urlaube.


4. Gesundheit und Umwelt:

Radfahren fördert die Fitness, reduziert Stress und verbessert die Umweltbilanz durch weniger Autofahrten.


5. Rundum-Schutz:

Leasingverträge beinhalten oft Versicherungen gegen Diebstahl oder Schäden sowie Wartungspakete, die zusätzliche Kosten verhindern.


Fahrradleasing für Arbeitgeber:


1. Attraktive Mitarbeitervorteile:

Fahrradleasing ist ein begehrtes Benefit, das die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöht.


2. Steuerliche Vorteile:

Arbeitgeber können das Leasingrad als Betriebsausgabe geltend machen und von Steuervorteilen profitieren.


3. Nachhaltigkeit:

Die Förderung von Fahrrädern unterstreicht das Engagement des Unternehmens für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität.


4. Geringer Verwaltungsaufwand:

Viele Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung – von der Bestellung bis zur Rückgabe des Fahrrads.


5. Gesundheitsförderung:

Regelmäßiges Radfahren reduziert Krankheitstage und steigert die Produktivität der Mitarbeiter.


Zusätzliche Vorteile für Selbstständige:

Selbstständige können das Leasingrad steuerlich als Betriebsausgabe ansetzen und so die Anschaffungskosten senken.

Hast du Fragen zu bestimmten Leasing-Anbietern oder möchtest du wissen, wie der Ablauf funktioniert?


 

Wie funktioniert Fahrrad Leasing

Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, ein Fahrrad oder E-Bike zu beziehen, indem sie die monatlichen Kosten über ihre Gehaltsabrechnung bezahlen. Dies bietet einige steuerliche Vorteile und kann die Kosten für den Arbeitnehmer senken. Hier ist eine grundlegende Anleitung, wie das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber funktioniert:

Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Zunächst muss der Arbeitgeber bereit sein, ein Fahrrad-Leasing-Programm anzubieten. Dies kann durch eine Vereinbarung mit einem Leasing-Unternehmen oder einem Fahrradgeschäft geschehen.

Auswahl des Fahrrads

Der Arbeitnehmer wählt das gewünschte Fahrrad oder E-Bike aus, das innerhalb der Richtlinien des Leasing-Programms liegt. Dies könnte ein normales Fahrrad, ein Mountainbike, ein Rennrad oder ein E-Bike sein.

Antragstellung

Der Arbeitnehmer beantragt das Fahrrad-Leasing beim Arbeitgeber. Dafür müssen in der Regel einige Unterlagen ausgefüllt werden, die vom Leasing-Unternehmen oder dem Fahrradhändler bereitgestellt werden.

Genehmigung und Vertragsabschluss

Nachdem der Antrag genehmigt wurde, erfolgt der Vertragsabschluss zwischen dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und dem Leasing-Unternehmen oder dem Fahrradhändler. Hier werden Details wie die Laufzeit des Leasing-Vertrags, die monatlichen Raten und andere Bedingungen festgelegt.

Gehaltsumwandlung

Die monatlichen Raten für das Fahrrad-Leasing werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers und er kann von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Nutzung des Fahrrads

Nach Abschluss des Leasing-Vertrags erhält der Arbeitnehmer das Fahrrad und kann es wie vereinbart nutzen.

Rückgabe oder Übernahme am Vertragsende

Am Ende der Leasinglaufzeit hat der Arbeitnehmer normalerweise die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem festgelegten Restwert zu kaufen oder es zurückzugeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und steuerlichen Vorteile je nach Land und individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber, Leasing-Unternehmen und Arbeitnehmer variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich vor Abschluss eines Fahrrad-Leasing-Vertrags gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

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